Kreditbedingungen und Kreditgenehmigungsverfahren

Bedingungen/Selektionskriterien

  • Gefördert werden kommerziell lebensfähige Unternehmen in der Start-up- oder ersten Expansionsphase, die seit maximal 6 Jahren im Zielland aktiv sind. Der SSF finanziert keine Machbarkeitsstudien, Pilotprojekte oder Entwicklung von Prototypen.
  • Bei den InvestorInnen/KreditnehmerInnen kann es sich um ein Unternehmen oder eine natürliche Person handeln. Schweizer Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich, aber mindestens eine/r der KreditnehmerInnen muss ihren/seinen Wohnsitz in der Schweiz haben (mindestens C-Niederlassung) und selbst ein/e wichtiger InvestorIn im Projekt sein (Kontrolle/Verantwortung bis zur Rückzahlung des SSF Kredits). Es kann Ko-InvestorInnen mit Sitz im Ausland geben.
  • Die InvestorInnen und KreditnehmerInnen müssen den Nachweis solider finanzieller Verhältnisse erbringen und einen guten Ruf geniessen.
  • Das Investitionsprojekt ist in der Lage, einen messbaren Entwicklungseffekt zu erzielen (Schaffung von langfristigen Arbeitsplätzen, Mobilisierung von privatem Investitionskapital, Wissenstransfer usw.).
  • Die InvestorInnen/KreditnehmerInnen müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Ressourcen und Managementkapazitäten verfügen, um das Investitionsprojekt erfolgreich umzusetzen.
  • Das Investitionsprojekt könnte ohne den Kredit des SECO Start-up Funds nicht wie geplant oder zu vernünftigen finanziellen Bedingungen realisiert werden.
  • Das Investitionsprojekt hat keine sozial- oder umweltschädlichen Auswirkungen und entspricht anerkannten Umwelt- und Sozialstandards.

Standard-Kreditbedingungen

  • Der SSF finanziert maximal zwei Drittel der Investitionskosten im Zielland, jedoch nicht mehr als das Doppelte des von den Kreditnehmern/Investoren eingebrachten Betrags und höchstens 500'000 CHF. Der restliche Betrag ist von den InvestorInnen des Projekts aufzubringen.
  • Die Zinsen werden vierteljährlich gezahlt. Der Zinssatz basiert auf der Rendite von Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SCBY) mit einer Laufzeit von 10 Jahren (klicken Sie hier für weitere Informationen) plus einer Risikoprämie.
  • Die Risikoprämie erhöht sich jedes Jahr und wird wie folgt berechnet
    1. Jahr : SCBY + 1,5 %
    2. Jahr : SCBY + 2,0 %
    3. Jahr : SCBY + 2,5 %
    4. Jahr : SCBY + 3,0 %
    5./6./7. Jahr : SCBY + 4,5 %

    Der Mindestzinssatz im ersten Jahr beträgt in jedem Fall 1,5%.

 

  • Der Beitrag der KreditnehmerInnen zum Projekt kann in Form von Geld- oder Sachkapital (Immobilien, Ausrüstung, Materialien) erfolgen, nicht jedoch in Form von Arbeitsstunden. Der Wert einer Sacheinlage wird von einer Drittpartei bestimmt. Dieser Wert kann nicht höher sein als die effektiven Anschaffungskosten.

  • Der SSF kann Anlagegüter (Grundstücke, Gebäude, Ausrüstung), Güter und Materialien, Betriebskosten und Kosten für die Einrichtung des Projekts finanzieren, jedoch keine Arbeitsstunden der KreditnehmerInnen. Der Kaufpreis von Sachanlagen oder Waren darf den Marktpreis nicht übersteigen.

  • Der Kredit muss spätestens 7 Jahre nach der ersten Auszahlung vollständig zurückbezahlt sein.

  • Der SSF-Kredit muss zurückgezahlt werden, bevor die Projektgesellschaft Dividenden an ihre AktionärInnen ausschüttet oder Kapitalrückzahlungen an InvestorInnen tätigt.

  • Der formelle Kreditgeber ist das SECO. Alle KreditnehmerInnen haften solidarisch.

Erforderliche Dokumentation

  • Vollständiger Geschäftsplan für das Investitionsprojekt (Beispiel für die Struktur eines Geschäftsplan). FINANCEcontact akzeptiert auch Entwürfe zur Vorprüfung.
  • Aktuelle Jahresabschlüsse der KreditnehmerInnen und der InvestorInnen
  • Eine Kopie der letzten Steuererklärung im Falle von natürlichen Personen als KreditnehmerIn
  • Antragsformular ausgefüllt und ordnungsgemäß unterzeichnet

Bitte senden Sie die Dokumente an

Kreditgenehmigungsverfahren